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Bitte nehmen Sie sich ein wenig Zeit für die Allgemeinen Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign (AVG Kommunikationsdesign). Diese Regeln sollen dabei helfen, schon im Vorfeld Unklarheiten in allen Fragen der Zusammenarbeit aus dem Wege zu räumen und damit für ein erfolgreiches Miteinander zu sorgen.
Kein Geheimnis – die Künstlersozialabgabe
Die Künstlersozialabgabe ist von allen Unternehmen und Institutionen zu leisten, die für Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit regelmäßig Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten erteilen. Das sind vor allem Werbe- und Designaufträge – darüber hinaus wird aber auch auf Aufträge von z. B. Alleinunterhalter, Fotografen, Musiker und Programmierer von Webseiten die Abgabe erhoben. Das Gesetz zur Abgabe ist bereits seit Januar 1982 in Kraft und wurde von der damaligen Bundesregierung installiert. Damit können unter Umständen auch meine Leistungen zur Abgabepflicht führen.
Die derzeitige Abgabehöhe auf „künstlerische” Leistungen liegt bei 5,0 % (Stand 2023) auf die Rechnungssumme exklusive der MwSt. Die Abgabe relativiert sich für Sie durch meinen in der Regel wesentlich günstigeren Stundensatz im Vergleich zu anderen Agenturen (z. B. GmbH), die die Abgabe selbst zu tragen haben und diese in ihre Kalkulation selbstverständlich mit einfließen lassen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater oder unter www.kuenstlersozialkasse.de.Allgemeine Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign
(AVG Kommunikationsdesign)
Die Allgemeinen Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign und Digitales Design
Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Vertragsgrundlagen (Quelle AGD) zum Download. Die Dokumente mit Stand Juli 2026 sind für die Bereiche Kommunikations-Design und Digitales Design separat für Sie aufbereitet. Bitte klicken Sie auf das entsprechende Icon.